Ehrenordnung:

 

Der " Elsdorfer Sportverein von 1920 e.V. " verleiht an besonders verdiente Mitglieder

a) die Ehrenmitgliedschaft

b) die Silberne Vereinsehrennadel

c) die Goldene Vereinsehrennadel

d) eine Ehrenmitgliedschaft für 50 Jahre Mitgliedschaft.

 

Zu

a) Langjährige oder besonders verdiente Mitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

- § 4 Abs.1 der Satzung -

b) Die Silberne Vereinsehrennadel mit einer dazugehörigen Urkunde wird nach ununterbrochener 25-jähriger Mitgliedschaft im Verein verliehen.

c) Die Goldene Vereinsehrennadel mit einer dazugehörigen Urkunde wird nach ununterbrochener 40-jähriger Mitgliedschaft im Verein verliehen.

d) Die Ehrenmitgliedschaft wird nach ununterbrochener 50-jähriger Mitgliedschaft im Verein mit einer besonderen Ehrennadel und der dazugehörenden Urkunde ausgesprochen.

 

Die Mitglieder können Vorschläge zur Ehrung unter schriftlicher Begründung beim Vorstand einreichen.

- § 4 Abs. 3 der Satzung -

 

Die Mitgliedschaft rechnet in allen Fällen vom Eintrittstag in den Verein.

Die Vereinseintragungen ( Mitgliedsbücher oder Mitgliederkartei ) bilden die Grundlage für die Ehrung.

Die Ehrungen erfolgen anläßlich einer Mitgliederversammlung oder zu einem gesonderten Zeitpunkt in besonderen Fällen.

Die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft können vom Vorstand für mehrere Jubiläumsjahre zusammengelegt werden.

 

Schlußbestimmung

Langjährig verdiente Vorstandsmitglieder können von der Mitgliederversammlung zu Ehren-Vorstandsmitgliedern ernannt werden. Mit dieser Wahl erlangen sie Sitz im erweiterten Vorstand mit beratender Stimme.